AGB's und
Rechtliches
1. Anmeldung:
Dem Gast wird empfohlen sich per E-mail für sein individuelles Angebot anzumelden, welches seine Kontaktdaten enthalten muss. Eine frühzeitige Anmeldung erleichtert mir die Einteilung und die Zusammenstellung der Tour, und garantiert dem Gast wiederum einen freien Platz zu seinem Wunschtermin. Mit der Buchung und Fixierung eines Termins werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertragsabschlusses zwischen dir und Martin Sieberer. Die Reservierung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
2. Bezahlung:
Bei Buchung bzw. Fixierung einer Tour wird dem Gast eine Rechnung in der Höhe der Anzahlung geschickt. Diese muss vom Gast innerhalb von 14 Tage an Martin Sieberer überwiesen werden. Bei Beginn der Tour wird die Restzahlung bar bezahlt oder im Vorfeld auf mein Konto überweisen. Der Gast wird vorab vom Bergführer informiert, ob für ihn weitere Spesen (Liftkarten, Hüttenübernachtungen, Fahrtkosten, etc.) anfallen. Bei kurzfristigen Programmänderungen können jederzeit weitere Spesen anfallen welche im Vorfeld nicht einkalkuliert wurden.
3. Versicherung:
Der Bergführer verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Allfällige private Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) im Zusammenhang mit den geplanten Touren sind von den Gästen selbst abzuschließen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Hubschrauber- oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe Kosten anfallen können, die von den zuständigen Sozialversicherungsträgern im Regelfall nicht übernommen werden und daher vom betroffenen Gast selbst zu bezahlen sind. Es wird daher der Abschluss einer Bergekostenversicherung ausdrücklich empfohlen.
Es besteht grundsätzlich keine Rücktrittsversicherung. Der Gast ist selbst für die Einhaltung der allfälliger Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten verantwortlich.
4. Haftung:
Martin Sieberer haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Wind und Wetter, die Schneelage, Lawinengefahr, Ausfall von Liftbetrieben oder ähnlichen Einflüssen außerhalb des Einflussbereichs verursacht werden. Ebenfalls keine Haftung übernommen wird für das Verletzungsrisiko, welches aufgrund der Art der vertragsgegenständlichen Programme immer gegeben ist. Jeder Gast akzeptiert dieses Risiko bei Vertragsabschluss und erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, Anweisungen und Vorgaben der Reise- und Tourenführer unbedingt und genauestens Folge zu leisten.
5. Stornierung durch den Gast:
Bei Rücktritt von einer gebuchten Tour durch den Gast, gelten folgende Stornobedingungen:
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Bis 3 Wochen vor Tourbeginn ist die Stornierung kostenlos
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20 Tage bis 1 Woche vor Tourbeginn – 50% des Angebotspreises
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ab 7 Tagen vor Tourbeginn – 100% des Angebotspreises
Anzahlungen bis 150 € können für Büroaufwand, oder jeweilige Hüttenreservierungen, etc. jederzeit einbehalten werden. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Bei vorzeitigem Abbruch oder Unterbrechung der Tour durch den Gast, kann keine Rückerstattung erfolgen. Kommt es bei Gruppenbuchungen zum Rücktritt eines Gastes oder mehrerer Teilnehmer, so kann es sein, dass sich der Preis der verbleibenden Gäste verändert.
6. Voraussetzung:
Bei den angebotenen Veranstaltungen kann jeder teilnehmen der körperlich fit bzw. den Voraussetzungen gewachsen ist. Der Leiter ist berechtigt, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, sollten diese offensichtlich und erkennbar den erforderlichen Voraussetzungen nicht gewachsen sein. In diesem Fall gelten die Bedingungen gemäß Punkt 5 – Stornierung durch den Gast. Sollte die gesamte Tour auf Grund eines oder mehrerer Personen abgebrochen werden müssen, kann den Teilnehmern der Gruppe keine Rückerstattung des Preises erfolgen.
7. Stornierung durch den Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung:
Ist die Teilnehmeranzahl zu gering oder liegen andere Umstände vor (gefährliche Wetterbedingungen, Gefährdung der Sicherheit, behördliche Maßnahmen oder anderweitige höhere Gewalt), die eine Durchführung des Angebotes verhindern, so kann der Veranstalter kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Falls der Kunde auf keines der ihm angebotenen Ersatzangebote umbuchen kann, werden ihm die geleisteten Zahlungen (abzüglich der schon beanspruchten Leistungen, Büroaufwand) selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7a. Programmänderung vor Beginn der Veranstaltung:
Unsere Angebote finden bei jeder Witterung statt. Wir behalten uns vor, aus Gründen von Wetter, Lawinengefahr, ungünstige Verhältnisse, Sicherheit, das Programm zu ändern. Die Teilnehmer erklären sich durch ihre Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit diesem Umstand einverstanden. Eventuelle Mehrkosten werden dem Teilnehmer verrechnet. Bei Programmänderungen, die aufgrund von mangelnder Konstitution, Konzentration und Kondition der Teilnehmer zustande kommen, werden keine Minderkosten zurückerstattet.
7b. Mindestteilnehmerzahl:
Bei ungenügender Teilnehmerzahl sind wir berechtigt, das Angebot abzusagen bzw. dem Gast ein anderes alternatives Angebot zu erstellen. Wenn der Gast das Alternativangebot nicht annimmt, werden die geleisteten Anzahlungen selbstverständlich zurückbezahlt. Anzahlungen bis 50 € pro Person, können nicht zurückerstattet werden. Wünscht der Gast dennoch die Durchführung des Angebots, so kann es sein, dass sich der Preis ändert.
8. Haftung:
Der Bergführer haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Wind und Wetter, die Schneelage, Lawinengefahr, Ausfall von Bahnen oder anderen Einflüssen außerhalb ihres Einflussbereichs verursacht werden. Ebenfalls keine Haftung übernommen wird für das Verletzungsrisiko, welches aufgrund der Art des Sportprogrammes und Tour immer gegeben ist. Jeder Teilnehmer akzeptiert dieses Risiko bei Vertragsabschluss und erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, Anweisungen und Vorgaben des Bergführers unbedingt und genauestens Folge zu leisten. Die Teilnehmer nehmen darüber hinaus zur Kenntnis, dass auch bei genauster Befolgung der Anweisungen und Vorgaben und trotz sorgfältigster Tourenplanung die Verletzungsgefahr niemals gänzlich ausgeschlossen werden kann.
Der Bergführer haftet darüber hinaus nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden. Ausgeschlossen wird auch die Haftung für mittelbare Schäden jeder Art oder entgangenen Gewinn. Für Sachschäden, die an der eigenen Ausrüstung oder Bekleidung entstehen, können wir keine Haftung übernehmen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ebenfalls ausgeschlossen.
9. Garantie:
Bergsteigen ist eine Outdoortätigkeit und deswegen mit der Unberechenbarkeit der Naturgewalten verknüpft. Für Bergerfolge können wir folglich keine Garantie übernehmen. Der Bergführer entscheidet alleine über die Machbarkeit oder den Abbruch einer Tour oder einer Veranstaltung zum Wohle der Teilnehmer.
10. Leihausrüstung:
Verlust oder Beschädigungen des Leihmaterials werden von Martin Sieberer in Rechnung gestellt. Das Leihmaterial wird auf die einwandfreie Funktionsfähigkeit hin laufend überprüft. Für Unfälle aufgrund von nicht erkennbaren Mängeln am Material kann der Bergführer nicht haftbar gemacht werden.
11. Bilder / Fotos:
Alle Fotos, die unsere Guides und Fotografen während den Touren machen, können für Werbezwecke verwendet werden. Die Bildrechte gehören einzig und allein dem Fotografen.
12. Veranstalter:
Martin Sieberer
Madleinweg 4
6065 Thaur
Tirol, Österreich
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Martin Sieberer und den Teilnehmern einer gebuchten Tour tritt das Recht der Republik Österreich in Kraft. Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht Innsbruck zuständig.
14. Angebote und Preise:
Für alle Angebote und Preise die Online oder auf Flyer, Poster, Zeitungen, etc. abgebildet sind, wird keine Gewähr übernommen. Preise sind ständig dem Änderungsprozess unterzogen.